Corona Schulinformation vom 18.02.22
1. Rückkehr zum schulischen Normalbetrieb
Für die Schulen werden die Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen stufenweise zurückgeführt. Der Fahrplan für Schulen sieht drei Schritte vor:
- Ab dem 03. März entfallen alle Beschränkungen von Schulunterricht und Schuleben mit Ausnahme der Masken- und Testpflicht.
- Ab dem 21. März entfällt die Testpflicht. Die zweimalige freiwillige Testung zuhause bleibt für Schülerinnen und Schüler und schulische Angestellte möglich. Die Tests werden durch die Schule bereitgestellt.
- Spätestens am 01.04. endet die Maskenpflicht in den Schulen.
Die genauen Regelungen werden den Schulen in den kommenden Wochen mitgeteilt.
2. Neuer Absonderungserlass
- Personen, die einen positiven Selbsttest haben, sollen eine Bestätigung durch einen PCR-Test einholen.
- Die 5-tägige Testpflicht nach einem Infektionsfall in der Klasse entfällt, sobald der nach dem Absonderungserlass erforderliche PCR-Test negativ ist.
- Tritt in einer Lerngruppe ein bestätigter Infektionsfall auf, gilt weiterhin, dass die Mitschüler sich nicht grundsätzlich in Absonderung begeben müssen, solange die Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden.