Elterninfo Schulbeginn

Elterninformation zum Schuljahresbeginn

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

 

nun sind schon wieder sechs Wochen Sommerferien bei überwiegend sonnigem und warmem Wetter vergangen. Ich hoffe, dass ihr mit euren Familien erholsame Ferientage und vielleicht auch einen schönen Urlaub erlebt habt. In der letzten Woche hat das Team der Schule das neue Schuljahr geplant und vorbereitet und wir freuen uns schon wieder auf euch zum Start am Montag, d. 15.08.22.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

An dieser Stelle möchte ich ihnen und euch noch einige wichtige Informationen für den Schulbeginn geben:

 

  • Am ersten Schultag findet Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der sechsten bis zur zehnten Klasse von der 1. – 4. Stunde statt.

 

  • Die Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs werden am Dienstag, d. 16.08.22, in zwei Veranstaltungen ab 08.30 Uhr eingeschult.

 

  • Am Donnerstag und Freitag der ersten Schulwoche wird das Sportmobil an der ESG zu Gast sein und viele Bewegungsangebote machen.

 

  • Die Termine der Elternabende sind bereits festgelegt. Diese können sie sich bereits vormerken:

 

Di., 23.08.22, 19.00 Uhr: Jahrgang 7

Mi., 24.08.22, 19.00 Uhr: Jahrgang 9

Di., 30.08.22, 19.00 Uhr: Jahrgang 8 und 10

Mo., 05.09.22, 19.00 Uhr: Jahrgang 6

Di., 06.09.22, 19.30 Uhr: Jahrgang 5

 

  • Folgende Corona-Regelungen gelten vorerst in der Schule weiter. Je nach Infektionsgeschehen können diese ausgeweitet werden.

  • Es gilt weiterhin der Schnupfenplan. Schicken sie bitte ihre Kinder nicht mit Erkältungssymptomen in die Schule.

  • Für infizierte Schülerinnen und Schüler gilt eine Absonderungspflicht. Bitte informieren sie im Infektionsfall die Schule, damit wir insbesondere in der ersten Schulwoche das Infektionsgeschehen erfassen können.

  • Es wird weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.

  • Die Klassenräume werden weiterhin regelmäßig gelüftet. In den jahrgangsstufen 5 und 6 sind die Luftreinigungsgeräte in Betrieb.

  • Erziehungsberechtigte können weiterhin für besonders vulnerable Kinder einen Antrag auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht bei der Schulleitung stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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