Elternbeirat

Die Elternarbeit an der Elisabeth-Selbert-Gemeinschaftsschule

Die Elternarbeit hat an der ESG einen großen Stellenwert. Neben der "alltäglichen" Elternarbeit der Klassenelternbeiräte, die viel zu einem guten Miteinander von Schülern, Lehrern und Eltern beitragen kann, sind die Elternbeiräte auch in die Gestaltung des Profils der ESG als Gemeinschaftsschule eingebunden. Auch die Schulveranstaltungen, die über das normale Unterrichtsgeschehen hinausgehen – Schulfeste, Benefizveranstaltung für die Insel, Flohmarkt, Kuchenbuffet bei der Einschulung, Themenelternabende usw. - leben von einer regen Elternbeteiligung. Dabei ist es nicht unbedingt nötig, ein Amt als gewählter Elternvertreter zu bekleiden. Jeder, der helfen oder sich mit Ideen einbringen möchte, ist herzlich willkommen!

Alle Eltern

Alle Eltern sind herzlich eingeladen, ihre Ideen und Erfahrungen einzubringen, um die Schule auch über das tägliche Unterrichtsgeschehen hinaus zu einem attraktiven, lebendigen Ort zu machen. Es gibt immer wieder Schulveranstaltungen, die ohne das Engagement der Eltern nicht realisierbar wären. Natürlich kostet dieser Einsatz ein bisschen Zeit, aber es lohnt sich, denn durch die Zusammenarbeit mit Schülern und Lehrern stärken wir die soziale Gemeinschaft; das tut unseren Kindern gut und ganz nebenbei kommt auch der Spaß nicht zu kurz!

Klassenelternbeirat

Jede Klasse wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei bis drei Elternvertreter, die Ansprechpartner für klasseninterne Fragestellungen sind. Zu ihren Aufgaben gehört es, zu Elternabenden einzuladen, diese zu moderieren, an den Zeugniskonferenzen teilzunehmen und zwischen Eltern, Lehrern und Schülern zu vermitteln, wenn es nötig ist. Darüber hinaus können die Elternvertreter ein gutes Miteinander in der Klasse fördern, indem sie sich z.B. an der Organisation von Klassenfesten beteiligen, Elternstammtische anbieten usw.

Schulelternbeirat

Je ein Elternvertreter pro Klasse wird in den Schulelternbeirat (SEB) delegiert. Dieser kommt mindestens einmal pro Halbjahr zusammen (an der ESG eher zweimal pro Halbjahr). Auf den SEB-Sitzungen werden Anregungen und Kritikpunkte aus der Elternschaft besprochen und Aktivitäten der Elternschaft geplant. Des Weiteren wird der SEB von der Schulleitung über die aktuellen schulischen Themen informiert, z.B. gesetzliche Änderungen, Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, anstehende bauliche Maßnahmen und schulische Aktivitäten. Insbesondere werden Beschlüsse, die auf der Schulkonferenz zu treffen sind, vorbereitet.

Stimmberechtigt sind im SEB die jeweiligen SEB-Delegierten der Klassen, teilnehmen können jedoch alle gewählten Elternvertreter. Aus dem SEB werden die Delegierten für die Schulkonferenz sowie ein Delegierter für den Kreiselternbeirat gewählt. Außerdem wählt der SEB die Vertreter für die Fachkonferenzen. In die Fachkonferenzen können auch Eltern gewählt werden, die nicht als Elternvertreter gewählt sind.

Drei Mitglieder des SEB bilden den Vorstand. Der SEB-Vorstand steht in regelmäßigem Austausch mit der Schulleitung.

Elternvertreter-Stammtische

Zusätzlich zu den offiziellen SEB-Sitzungen finden alle zwei Monate Elternvertreter-Stammtische statt, zu denen alle Elternvertreter herzlich eingeladen sind. Diese Stammtische fördern den Zusammenhalt der Elternschaft und bieten eine gute Gelegenheit, sich über aktuelle Themen auszutauschen.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Schule. Sie ist paritätisch besetzt aus jeweils 10 Vertretern der Lehrer, Schüler und Eltern. Unter anderem beschließt die Schulkonferenz über Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit, das Schulprogramm, Grundsätze der Leistungsbewertung und Schulveranstaltungen. Sie kommt ein- bis zweimal pro Halbjahr zusammen.

Fachkonferenzen

Mindestens einmal pro Halbjahr finden Fachkonferenzen statt, an denen bis zu zwei Eltern beratend teilnehmen können. Die Fachkonferenzen beschließen unter anderem über didaktische und methodische Fragen, die Einführung und Anschaffung neuer Lehrmittel sowie die fachliche Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Elternmitwirkung finden sich im Abschnitt III des Schulgesetzes Schleswig-Holstein. Insbesondere regeln §§ 69 bis 78 SchulG die Grundlagen der Elternarbeit. In § 63 SchulG sind die Aufgaben der Schulkonferenz festgelegt.

 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.